Das Sakrament der Firmung

Aber ihr werdet Kraft empfangen, wenn der Heilige Geist auf euch herabkommen wird; und ihr werdet meine Zeugen sein in Jerusalem und in ganz Judäa und Samarien und bis an die Grenzen der Erde. (Apg 1,9)

Wer als Kind getauft wurde, gehört zur Gemeinschaft der Kirche. Das haben die Eltern damals so gewollt. Der/die Jugendliche muss nun aber selbst entscheiden: „Will ich wirklich zur Gemeinschaft der Gläubigen gehören? Will ich wirklich versuchen, Jesus nachzufolgen?“

Wer diese Fragen mit "Ja" beantwortet, hat sich einiges vorgenommen. Denn dazu gehört auch, nach christlichen Werten zu leben, anderen von Gott zu erzählen, immer mit Gott in Verbindung zu bleiben, für andere da zu sein und vieles mehr. Die Kraft, die man für so ein Leben braucht, schenkt uns Gott im Sakrament der Firmung (lat. confirmatio = Stärkung, Bekräftigung).

Silhouette einer Taube vor einem FeuerballIn der Bibel können wir lesen, dass die Jünger ratlos und mutlos waren, nachdem Jesus in den Himmel zurückgekehrt war. Sie wussten einfach nicht, wie es jetzt weitergehen sollte. Doch dann kam der Heilige Geist in Form von Feuerzungen auf sie herab (Pfingsten) und gab ihnen Kraft und Zuversicht.

Dasselbe geschieht im Sakrament der Firmung, wenn der Firmspender die Firmlinge mit einem ganz besonderen Öl salbt, das Leib und Seele gut tun soll – so wie der Firmling dann der Welt gut tun soll, indem er (auch mit der Hilfe des Firmpaten/der Firmpatin) Jesu Botschaft in seinem Leben umsetzt und ein verantwortungsbewusster Christ wird.

Da die Entscheidung für die Firmung für viele Menschen die erste persönliche Entscheidung für ein christliches Leben ist, spricht man bei der Firmung auch vom „Erwachsenwerden im Glauben“. Durch Taufe, Eucharistie und Firmung wird ein Mensch ein volles Mitglied der Kirche, ein Christ mit allen Rechten und Pflichten. Man bezeichnet diese drei Sakramente daher auch als "Initiationssakramente".
 


Firmung in St. Christoph

In Österreich können getaufte Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr das Sakrament der Firmung empfangen.

Wer zur Pfarre St. Christoph gehört oder sich dort auf die Firmung vorbereiten möchte, sollte sich persönlich in der Pfarrkanzlei zur Firmvorbereitung anmelden (Termine werden rechtzeitig bekanntgegeben). Für die Anmeldung wird auch der Taufschein benötigt, bitte diesen daher gleich mitbringen.

Der Firmpate/die Firmpatin muss

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • selber voll in die Kirche integriert, also getauft und gefirmt sein,
  • dazu bereit sein, den Firmling in seiner christlichen Lebensführung zu unterstützen.

Vater und Mutter können nicht Pate sein. Ein Firmpate/eine Firmpatin ist aber nicht unbedingt erforderlich.